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berechnung und durchführungsbestimmungen für altersteilzeit
berechnung der altersteilzeit nach dem Stichtag
Bestimmungen laut ATZG und Ersatzkraft bei Altersteilzeit
Sonderzahlungen und Ersatzgeld bei Altersteilzeit
Berechnung und Berechnungsleitfaden für Altersteilzeit 2003
Berechnung und Berechnungsleitfaden für Altersteilzeit 2004
Berechnungen für Altersteilzeitfälle
Hilfe für Altersteilzeitfälle und deren Altersteilzeit-Berechnung
In unserem Altersteilzeit - Portal können Berechnungen laut Paragraph 27 ATZG in Verbindung mit ALVG ALVG durchgeführt werden.
Bei der Berechnung werden die Durchführungsbestimmungen, Aliquotierung der Sonderzahlungen, Sachbezüge und Überstundenzuschlag berücksichtigt.
Sie erhalten berechnete Unterlagen für das AMS zum Beantragen und Abrechnen der ATZ oder auch Altersteilzeit.
Aliquotierung der Sonderzahlungen
Im Antrag werden die Bestimmungen laut Paragraf 27 ALVG inklusive ersatzkraft, Sonderzahlung auch für Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskassa (BUAK) berücksichtigt.
Dienstnehmer - und Dienstgeber Abgaben werden gesondert aufgeschlüsselt und bei der Berechnung der Altersteilzeit mit der Aliquoten Sonderzahlung und den Durchführungsbestimmungen mit den BUAK, Sachbezügen, Ersatzgeld und vielem mehr in Verbindung gebracht.
Mehrarbeit, Sonderzahlungen, Sachbezug, Ersatzgeld, Überstunden und Durchführungsbestimmungen mit der Aliquotierung der Sonderzahlungen sind Bestandteil dieser Berechnungen.
Durchführungsbestimmungen bei Altersteilzeit und der Berechnung
Durchschnittliches Monatseinkommen (ohne Sonderzahlungen): tragen Sie hier das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Übertritt in die Altersteilzeitarbeit ohne Sonderzahlungen ein. Hat das Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch keine 12 Monate gedauert, besteht die Bemessungsgrundlage aus dem Durchschnitt der Bruttoentlohnung während dieses kürzeren - jedoch mindestens drei Monate betragenden - Zeitraumes.
Beitragsgrundlage: tragen Sie hier die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung ohne Sonderzahlungen für die vor Übertritt in die Altersteilzeitarbeit geleistete Arbeitszeit ein.(Siehe hierzu auch die Erläuterungen in den Dienstgeberinformationen der jeweiligen Krankenkassen).
monatliches Bruttoentgelt vor Übertritt in die Altersteilzeit (inkl. lfd. Prämien, Provisionen, Zulagen (außer Sachbezug) und regelmäßigen Überstunden Variante I)
Reduzierung der Normalarbeitszeit nach Übertritt in die Altersteilzeitarbeit in %.
Die erlaubte Spanne liegt zwischen 40% und 60% der zuvor ausgeübten Normalarbeitszeit.
Beitragsgruppe lt. Anmeldung bei der GKK. Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung die Prozentsätze direkt einzugeben, sollten die Beitragsgruppen von den vorgegebenen abweichen. Nähere Informationen über die Beitragsgruppenberechnung erhalten Sie wenn Sie auf das '?' neben den Beitragsgruppen klicken.
IESG-Zuschlag: Auswahl ob bei der Beitragsgruppe IESG-Zuschlag dabei ist oder nicht.
Zulagen:
Hierfür ist von Wichtigkeit, ob ATZ mit oder ohne Blockzeit beantragt wird/wurde.
Hier sind die Sachbezüge bekannt zu geben, sowie, ob sich der Sachbezug auf die Arbeits- oder Nullphase bezieht.